Datenschutzschulung

Dein Raum für Bildung
Im Intensiv-Seminar werden praktisch bedeutende Fragestellungen im Umgang mit Arbeitnehmerdaten behandelt. Du erhälst einen Überblick über die neue Rechtsprechung nach EU-Datenschutz-Grundverordnung, die seit dem 25.05.2018 zwingend anzuwenden ist, und die aktuellen gesetzlichen Grundlagen wie das BDSG-neu.
Hier werden besonders die Bereiche, in denen Anwendungsprobleme abzusehen sind, lösungsorientiert vertieft. Außerdem werden die Grenzen zulässiger (heimlicher) Auswertungen zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Mitarbeiter, unter Darstellung der aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und der aufsichtsbehördlichen Praxis, aufgezeigt. Demgegenüber steht ein Kontrollsystem aus Aufsichtsbehörden, Betriebsrat und betrieblichen Datenschutzbeauftragten.